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   ArbG Düsseldorf, 19.02.2013 - 2 Ca 2843/12   

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ArbG Düsseldorf, 19.02.2013 - 2 Ca 2843/12 (https://dejure.org/2013,68557)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.02.2013 - 2 Ca 2843/12 (https://dejure.org/2013,68557)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - 2 Ca 2843/12 (https://dejure.org/2013,68557)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 19.02.2013 - 2 Ca 2843/12
    Um alle diese über die bloße Vergütung hinausgehenden Rechtsfolgen mitzuerfassen und allgemeingültig zu klären, dass der Arbeitnehmer einer bestimmten Entgeltgruppe des TV-L zugehört, ist die sogenannte Eingruppierungsfeststellungsklage im Sinne des § 256 Abs. 1 zulässig (vgl. BAG, 19.10.1983 - 4 AZR 340/81; BAG,19.03.1986 - 4 AZR 470/84; BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10).

    Gründliche Fachkenntnisse müssen sich dabei nicht notwendig auf Rechtsvorschriften beziehen (BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10).

  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 515/92

    Schloß führer als Arbeiter oder Angestellter

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 19.02.2013 - 2 Ca 2843/12
    Aber auch nach diesen Regelungen war im Einzelfall zu prüfen, ob jemand als Arbeiter tätig war (vgl. dazu etwa BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 515/92).

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass sie nur solche erfasst sehen wollten, deren Tätigkeit handwerklich/körperlich geprägt sind (vgl. BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 515/92, Rn. 36).

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 19.02.2013 - 2 Ca 2843/12
    Um alle diese über die bloße Vergütung hinausgehenden Rechtsfolgen mitzuerfassen und allgemeingültig zu klären, dass der Arbeitnehmer einer bestimmten Entgeltgruppe des TV-L zugehört, ist die sogenannte Eingruppierungsfeststellungsklage im Sinne des § 256 Abs. 1 zulässig (vgl. BAG, 19.10.1983 - 4 AZR 340/81; BAG,19.03.1986 - 4 AZR 470/84; BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10).
  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 88/92

    Eingruppierung; Feuerwehr-Schichtführer

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 19.02.2013 - 2 Ca 2843/12
    Nach der Rechtsprechung des BAG (21.10.1992 - 4 AZR 88/92) sind die Gerichte für Arbeitssachen allerdings nicht befugt, den Tarifvertrag korrigierend auszulegen, wenn im Laufe der Zeit die Anforderungen an die Berufstätigkeit eines Arbeitnehmers steigen und lassen die Tarifvertragsparteien die Eingruppierungsmerkmale gleichwohl unberührt.
  • BAG, 19.10.1983 - 4 AZR 340/81

    Eingruppierung eines Gesundheitsaufsehers - Schwierige Aufgaben - Fachkenntnisse

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 19.02.2013 - 2 Ca 2843/12
    Um alle diese über die bloße Vergütung hinausgehenden Rechtsfolgen mitzuerfassen und allgemeingültig zu klären, dass der Arbeitnehmer einer bestimmten Entgeltgruppe des TV-L zugehört, ist die sogenannte Eingruppierungsfeststellungsklage im Sinne des § 256 Abs. 1 zulässig (vgl. BAG, 19.10.1983 - 4 AZR 340/81; BAG,19.03.1986 - 4 AZR 470/84; BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10).
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